Die Beitrittserklärung ist im Geschäftszimmer abzugeben. Das Geschäftszimmer hat donnerstags von 17:00 – 19:00 Uhr geöffnet.
Formular_Beitrittserklärung
Beitragsordnung des VfB Oberesslingen/Zell e.V. (Gültig ab 01. Januar 2023)
§ 1 Ziel der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten der Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
§ 2 Grundlage
Nach § 6 der Satzung des VfB Oberesslingen/Zell e.V. erhebt der Verein Beiträge von seinen Mitgliedern.
§ 3 Begriff „Beiträge“
Unter dem Begriff „Beiträge“ sind die Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Zusatzbeiträge und Umlagen zu verstehen.
§ 4 Aufnahmegebühr
Bei einem Neueintritt wird eine Aufnahmegebühr erhoben und muss mit der Beitrittserklärung bar entrichtet werden.
Die Aufnahmegebühr beträgt für Jugendliche und Erwachsene 10,00 €
Die Aufnahmegebühr wird durch den Vorstand des VfB Oberesslingen/Zell e.V. festgelegt.
§ 5 Beitragssätze
Folgende Mitgliedsbeiträge werden ab 01.01.2023 erhoben:
1. Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 110,00 €
2. Ehepaar/eheähnliche Gemeinschaft ohne Kinder 180,00 €
3. Ehepaar/eheähnliche Gemeinschaft mit Kinder 210,00 €
4. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 75,00 €
5. Ab zweitem Kind je Kind 50,00 €
6. Rentner und Pensionäre 60,00 €
7. Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Zivil-Grundwehrdienstleistende ab dem 18. Lebensjahr (Nachweis erforderlich) 75,00 €
8. Reha – Sportgruppe FMB 40,00 €
9. Abteilungsbeitrag Fußball – Jugend 1. Kind 20,00 €
10. Abteilungsbeitrag Fußball – Jugend 2. Kind (weiteres frei) 15,00 €
Die Positionen 1. bis 8. werden von der Mitgliedersammlung des VfB Oberesslingen/Zell e.V. festgelegt.
Die Positionen 9. und 10. werden durch den Vorstand des VfB Oberesslingen/Zell e.V. festgelegt.
§ 6 Sonderregelung
Ehrenmitglieder sind gemäß § 6 der Satzung des VfB Oberesslingen/Zell e.V. von der Bezahlung eines Mitgliedsbeitrags befreit.
Beitragsermäßigungen aus sozialen oder sonstigen Gründen können von Mitgliedern beantragt werden. Über diese Anträge entscheidet der Vorstand.
§ 7 Beitragseinzug
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden im ersten Quartal eines Kalenderjahrs zur Zahlung fällig und werden im Bankabbuchungsverfahren eingezogen.
Liegt der Geschäftsstelle des Vereins im Einzelfall keine Ermächtigung zur Abbuchung vor, so wird eine Beitragsrechnung erstellt. Für die Erstellung der Beitragsrechnung und die Überwachung des Zahlungseingangs wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.
§ 8 Beitragsrückstand
Ist der jährliche Mitgliedsbeitrag nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Beitragsrechnung bzw. dem Bankabbuchungsverfahren beim Verein eingegangen, so wird das betreffende Vereinsmitglied gemahnt.
Für die einzelne Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.
Entstehen dem Verein Rücklastgebühren müssen diese vom betreffenden Mitglied übernommen werden.
Ist der Zahlungsrückstand mit Beiträgen von mehr als einem Jahresbeitrag trotz dreimaliger Mahnung nicht beglichen, so führt dies unter Beachtung des § 5 b 1. der Vereinssatzung des VfB Oberesslingen/Zell e.V. zum Ausschluss des betreffenden Mitglieds aus dem Verein.
§ 9 Versicherungsschutz
Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) inbegriffen. Alle Unfälle und Verletzungen sind unverzüglich der Geschäftsstelle des Vereins zu melden.
§ 10 Änderungen
Wohnungswechsel und Änderung der Bankverbindung sind schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen.
Notwendige Bescheinigungen für ermäßigte Beitragssätze (z.B. Schüler, Studenten, Auszubildende) ab dem 18. Lebensjahr sind rechtzeitig vorzulegen.
§ 11 Austritt aus dem Verein
Nach § 5a der Vereinssatzung des VfB Oberesslingen/Zell e.V. ist ein Austritt aus dem Verein nur schriftlich zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.
Esslingen, 01.Januar 2017
(VfB Oberesslingen/Zell e.V.)